Rhetorik Training

rhetorikworkshop_nov14Wie eine Präsentation lebendig abgehalten wird und warum Sprechpausen dem Spannungsbogen Zug verleihen, konnten die TeilnehmerInnen am Rhetoriktraining vergangenen Samstag erfahren.

Um unseren aktuellen VLLP-Jahrgang auf dem Laufenden zu halten und optimal auf die bevorstehenden Workshops vorzubereiten, leitete Katharina Kling eine Trainingssession über Rhetorik und Präsentationsformen. Neben der Vermittlung von Rhetorik-Tipps und Tricks und dem Austausch von einschlägigem Know-How wurden Kurzpräsentationen von den TeilnehmerInnen abgehalten, mit folgendem Gruppenfeedback.

Zur Belohnung gab es zum Ende eine Riesen-Brezn und der Event fand bei einer ausgelassen Runde bei Punsch und Glühwein einen gelassenen Ausklang.

Wir freuen uns auf die nächste Trainingssession und wünschen bis dahin viel Erfolg bei der Anwendung des Gelernten!

 

VLLP goes Crowdfunding – wir bitten um Deinen Support!

Seit 4 Wochen sind wir mittlerweile auf der Crowdfunding-Plattform respekt.net vertreten, um dort Mittel für die Ausweitung unserer Arbeit in neue Bundesländer und die Ausbildung unseres neuen Jahrgangs einzuwerben. Ab einem Betrag von 10€ kannst Du Deinen Beitrag dazu leisten, rechtliches Grundwissen in der Gesellschaft zu verbreiten und unsere interne Weiterbildung zu unterstützen.

Screenshot unserer respekt.net-Kampagne
Wir haben schon erste Spenden erhalten, aber 65% unseres angezielten Budgets sind noch ausständig, und wir wollen unser Ziel möglichst bald erreichen,… Über Deinen Support würden wir uns daher sehr freuen! Hier geht’s zur Kampagne:

Legal Literacy in der Praxis – know your rights!

Heute wollen wir euch zwei konkrete Beispiele aufzeigen, die zeigen, wie legal literacy im Alltag von Nutzen sein kann.  Dies betrifft den jahrelangen Streit um GIS-Gebühren bei Internetzugang sowie die Problematik von Maklerprovisionen bei Mietverträgen. Rechtlich informiert zu sein und seine Rechte zu kennen kann sich schnell bezahlt machen. Hohe Wellen schlug vor wenigen Tagen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich mit der jahrelang offenen Frage befasste, ob ein bloßer Internetzugang in Verbindung mit einem PC bzw Laptop bereits Rundfunkgebührenpflicht auslöse. Diverse Medien berichteten. Der Gebühren Info Service (GIS), der mit der Einhebung der Rundfunkgebühren beauftragt ist, vertrat die Auffassung, dass ein Internetzugang gebührenpflichtig wäre, weil sich damit Rundfunk- und Fernsehprogramme empfangen ließen. Er ließ daher jahrelang Kunden Gebühren hierfür entrichten. Ein Salzburger Anwalt strengte daraufhin ein Musterverfahren an, um die gegebene Rechtsunsicherheit zu klären und ein zuständiges Gericht dazu zu veranlassen, Klarheit zu schaffen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Sinne des Klägers dahingehend, dass die GIS nicht befugt sei, bei bloßen Internetzugang und Vorhandensein eines Laptops in einem Haushalt Gebühren einzuheben. Ein Laptop mit Internetzugang sei nämlich nicht als „Rundfunkempfangseinrichtung“ im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes zu qualifizieren (orf futurezone).

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Unser Vorstand mit „Rundfunkempfangseinrichtungen“ – so die strittige Interpretation der GIS

Die GIS hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dennoch ist es angesichts dieser Entscheidung nun möglich, sich bei Zahlungsaufforderung durch die GIS auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu berufen und die Einhebung einer Gebühr unter Hinweis auf das anhängige Berufungsverfahren, das zur endgültigen, rechtskräftigen Klärung der Frage der Gebührenpflicht bei Computer/Laptop mit Internetanschluss führen wird, zu verweigern. Hier hilft dem Bürger legal literacy – ein Wissen um seine Rechte als Verbraucher – also dabei, unzulässige Gebührenforderungen des Gebühren Info Service als solche zu erkennen und gegebenenfalls anzufechten. Noch klarer ist die Lage im Fall unzulässig hoher Maklerprovisionen. Die Gesetzeslage im Hinblick auf Maklerprovisionen bei der Vermittlung von Mietobjekten hat sich durch die Novellierung der „Verordnung über Standes- und Ausbildungsregeln für Immobilienmakler“ schon vor geraumer Zeit wesentlich geändert. Die Novellierung, die am 25. August 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und seit 1. September in Kraft ist, fügte der Verordnung ua §20 hinzu. Dieser besagt in Abs 1: Die mit dem Mieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung eines unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Haupt- oder Untermietvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus darf den Betrag des zweifachen monatlichen Bruttomietzinses (§ 24) nicht übersteigen. Ist der Mietvertrag auf nicht mehr als drei Jahre befristet, so darf die Vergütung den Betrag des einfachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen.“

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Für Mietverträge, die nach dem 1. September 2010 abgeschlossen wurden, sind 3 Monatsmieten als Provision zumindest eine zuviel…

Leider scheint sich diese wesentliche Gesetzesänderung bislang weder unter sämtlichen Immobilienmaklern, noch unter den Mietern herumgesprochen zu haben (Die Presse berichtete). Häufig werden nach wie vor 3 Bruttomonatsmieten von Maklern verlangt, und auch regelmäßig durch Mieter bezahlt. Hier bedeutet ein Fehlen von legal literacy einen konkreten, spürbaren finanziellen Nachteil in der Höhe einer Bruttomonatsmiete, dh bei den aktuellen Wiener Marktpreisen in der Höhe von bis zu 1000€ und mehr. Das Wissen um die dargestellte Gesetzesänderung ermöglicht es dem Mieter hingegen, bei Abschluss eines Mietvertrages auf einer korrekten Höhe der Provision innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu beharren bzw gegebenenfalls eine Rückzahlung einer zu hoch angesetzten Provision zu fordern. Laut Aussagen der Mietervereinigung kann eine solche Rückzahlung innerhalb einer Frist von 10 Jahren beim Makler beantragt werden. Wir wollen mit unserem Projekt einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen in diesen und anderen Fragen mündiger werden und ihre Rechte besser durchsetzen können.

VLLP goes VES

Heute hielten Akankshka Mankani, Antonia Meran und Emmanuel Wackenheim einen weiteren erfolgreichen Workshop über die rechtlichen Aspekte von Cybermobbing in der Vienna Elementary School (VES). Wir bedanken uns für die aktive und lebhafte Teilnahme der SchülerInnen und beim Lehrerteam für diese tolle Gelegenheit!

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Back to School

Gestern fand bereits unser erster Workshop im neuen Schuljahr statt! 🙂 Lisa und Emmanuel waren mit dem Workshop Cybermobbing zu Gast in einer 4. Klasse im BRG 9 Glasergasse. Die Schülerinnen und Schüler beteiligten sich eifrig an den Diskussionen und sowohl die Klasse als auch unsere beiden Workshopleiter hatten Freude daran, die verschiedenen Aspekte eines so aktuellen Themas zu erarbeiten.

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Vielen Dank an Frau Mag. Wilkinson für die Einladung in die Schule, wir kommen gerne wieder!

Erster Stammtisch nach der Sommerpause

Wir freuen uns sehr, alle Freunde und Interessenten herzlich zu unserem ersten Stammtisch nach der Sommerpause einladen zu dürfen! Dieser findet nächsten Dienstag, 16. September, wie gehabt in entspannt-gemütlicher Atmosphäre im Cafe „Möbel“ in der Burggasse 10, 1070 Wien statt. Bis dann!

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PS: Bitte um Anmeldung via Facebook unter https://www.facebook.com/events/627490600704825 🙂

VLLP @WU Wien feat. ELSA

Letzte Woche hatten wir die außerordentliche Freude, an einer Podiumsdiskussion zum Thema „From Backpack to Briefcase: Law Education Beyond the Typical University Activities“ mitzuwirken.

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Das hochkarätige Podium, bestehend aus Mag. Bettina Knötzl (Wolf Theiss), Dr. Nikolaus Pittkowitz MBL-H.S.G. (Graf & Pittkowitz), Dr. Stephan Riegler, LLM, MClArb (Baker McKenzie) und Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LLM (Universität Wien), wurde von Mag. Michael Köttritsch (DiePresse) moderiert.

Die Diskussion fand im Rahmen der European Law Students‘ Association (ELSA) Law School on Alternative Dispute Resolution statt. Nach der Debatte hatten wir die Möglichkeit, die Teilnehmer mit Informationsmaterial zu versorgen und unser Projekt in diesem Rahmen engagierten Studierenden vorzustellen.

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Wir konnten dabei zahlreiche spannende Gespräche mit Kolleginnen führen, die sich für unsere Arbeit interessieren 🙂

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Vielen Dank an Adi Bikic und Ivan Prandzhev vom ELSA-Team, die uns diese Chance ermöglicht haben.

VLLP in the News

Wir freuen uns sehr darüber, dass wir einen Beitrag zur aktuellen Ausgabe des Juristl beisteuern durften. Das Juristl ist das Studierenden-Magazin am Juridicum, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. In dem Artikel besprechen wir die Ausgangsidee für das Projekt und unsere ersten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung – mehr dazu hier!

VLLP is in the news again! We are very happy that we had a chance to submit an article to „Juristl“, the law students‘ magazine of the Law Faculty at the University of Vienna. The article details the idea behind our project, as well as our first steps on the journey to making it happen. It is available here 🙂

VLLP goes #EFA14

Auch heuer waren wir beim Europäischen Forum Alpbach zu Gast – bei der Veranstaltung, von der unser Projekt vergangenes Jahr seinen Ausgang genommen hat. Daher möchten wir an dieser Stelle einige Impressionen teilen. (English summary below)

Alpbach ist ein idyllisches Tiroler Bergdorf, in dem jedes Jahr die mehrwöchige Konferenz „Forum Alpbach“ stattfindet. In dessen Rahmen tauschen sich Studierende, Wissenschaftler und Vertreter der Zivilgesellschaft zu aktuellen Themen aus – inspiriert von einer anregenden, idyllischen Umgebung.

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Der erste Programmpunkt, der von unserer Seite gestaltet wurde, war ein Workshop mit Jugendlichen aus dem Ort. Im Rahmen des Alpbach Learning Program wird versucht, Kinder und Jugendliche aus Alpbach mit dem Forum in Kontakt zu bringen, und für sie ein spannendes, lehrreiches Angebot an Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Wir waren gerne bereit, dabei mitzuhelfen, und hielten am Samstag im früheren Hallenbad des Ortes einen Cybermobbing-Workshop ab. Ganz besonders freut es uns, dass wir damit gleich einen Meilenstein legen konnten – unser erster Workshop in Tirol! Die Jugendlichen nahmen diese Gelegenheit, über rechtliche Basics zu lernen, dankbar an, auch wenn sie unserem Wienerisch (und wir ihrem Tirolerisch) nicht immer gleich folgen konnten.

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Im Anschluss luden wir zu einem Erfahrungsaustausch zum Thema „How to start an NGO in Alpbach“. Die Idee war, dabei unsere persönliche Erfahrung einer Projektgründung im Rahmen des Forum Alpbach sowie unsere Erkenntnisse aus dem ersten operativen Jahr mit Interessenten zu teilen und sie zu inspirieren, vielleicht ein eigenes Projekt in Alpbach zu starten. Mit mehr als 15 TeilnehmerInnen konnten wir dazu anregende Gespräche führen.

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Wir hoffen, auch nächstes Jahr beim 70-Jahr-Jubiläum des Forums dabei sein zu dürfen!

English summary: Last week we returned to Alpbach, an annual conference in Tyrol that inspired us to start VLLP last year. Therefore, it was our great pleasure to return to this thought-provoking village. We participated in the forum’s program by organizing a workshop for local children, followed by a discussion on the topic of ‚How to Start an NGO in Alpbach‘ with participants of the Forum. This way, we were able to pass our experience  on to others, hopefully inspiring many participants to start their own project! 🙂